In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Daher sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung (kurz: Vorsorge) gehen. Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse nachfolgende Leistungen.
Gerade bei der Diagnose von Eierstockkrebs oder Gebärmutterhöhlenkrebs im Frühstadium aber auch Zysten an den Eierstöcken oder Myome der Gebärmutter ist eine vaginale Ultraschalluntersuchung eine wichtige Ergänzung der gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Durch eine vaginale Ultraschalluntersuchung einer erweiterten Krebsuntersuchung können oftmals Veränderungen an diesen Organen schon frühzeitig erkannt werden. Darüber hinaus empfehlen wir folgende gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden.
Gerne planen wir mit ihnen zusammen ihre Vorsorge Plus. Sprechen Sie uns einfach an.